http://www2.polskieradio.pl/eo/dokument.aspx?iid=28823
Wahlstille beginnt um Mitternacht
21.10.2005
Um Mitternacht beginnt im ganzen Lande die obligatorische Wahlstille. Sie gilt bis Sonntag abend 20 Uhr, bis zur Schließung der Wahllokale. In dieser Zeit darf keine Wahlwerbung geführt werden, verboten sind Wahlkundgebungen und Versammlungen, untersagt ist das Verteilen von Flugblättern und das Anbringen von Wahlplakaten. Auch dürfen ab Mitternacht vom Freitag auf Samstag keine Wahlprognosen veröffentlicht werden. Für eine Verletzung der Wahlstille drohen drakonische Geldstrafen von 500 Tausend bis zu 1 Million Złoty.