• Urteil zu Kriegsrecht in Polen
  • 12.01.2012

In dem Verfahren wegen der Verhängung des Kriegsrechts, hat das Gericht in Warschau das Urteil gesprochen. Der ehemalige kommunistische Parteifunktionär Czeslaw Kiszczak wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, Stanislaw Kania, der ehemalige Generalsekretär der Kommunistischen Partei Polens wurde für unschuldig erklärt.

In dem Prozeß mussten sich die ehemaligen kommunistischen Funktionäre wegen der Verhängung des Kriegsrechts im Dezember 1981 verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen für die ehemaligen Parteifunktionäre gefordert, denen sie vorwarf, mit dem Kriegsrechts gegen die Verfassung auch der kommunistischen Volksrepublik verstoßen zu haben. Kania und Kiszczak hatten die Vorwürfe zurückgewiesen, ihre Verteidiger plädierten auf Freispruch.

Das Verfahren gegen General Wojciech Jaruzelski, der während des Kriegsrechts an der Spitze des «Militärrats der nationalen Errettung» stand, war im Vorjahr wegen des schlechten Gesundheitszustands Jaruzelskis eingestellt worden. Jaruzelski hatte die Verhängung des Kriegsrechts stets als das kleinere Übel gerechtfertigt. Es sei das letzte Mittel gewesen, eine Intervention der Warschauer-Pakt-Staaten zu vermeiden.

iar/dpa